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Die OIC wurde im November 1998 gemäss der Europäischen Norm 45'011 akkreditiert. Die OIC-Sektion "Zertifizierung" befasst sich mit der Produktzertifizierung von landwirtschaftlichen und verarbeiteten landwirtschaftlichen Produkten. Die Kernkompetenz der OIC liegt bei der Zertifizierung von AOC und IGP Produkten.
Die Zertifizierung von Lebensmittel findet in einem rechtlich klar vorgegebenen Rahmen statt. Die Norm EN 45'011 schreibt sämtliche Tätigkeiten in Bezug auf die Zertifizierung vor, ob es sich um eine geschützte Bezeichnung, eine Marke oder andere Form von Kennzeichen handelt. Durch die Akkreditierung ist die OIC auf nationaler und internationaler Ebene als unabhängige, kompetente und glaubwürdige Zertifizierungsstelle anerkannt.

Zertifizierung von AOC und IGP-Produkten:
Wenn eine Produzenten- oder Verarbeitervereinigung für ihr Produkt eine geschützte Urspungsbezeichnung (AOC) oder eine geschützte geographische Angabe (IGP) wünscht, muss sie sämtliche Kriterien, die sich auf die Produktionsweise, das Aussehen und den Geschmack beziehen, in einem Pflichtenheft erfassen.

Das Pflichtenheft bzw. der Antrag für den Eintrag einer AOC oder IGP wird dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) vorgelegt. Das BLW prüft den Antrag und entscheidet über den Eintrag. Das Pflichtenheft wird anschliessend im eidgenössischen Handelsregister publiziert und, falls keine Einsprachen erhoben werden, im eidgenössischen AOC-IGP Register eingetragen (siehe auch AOC-IGP Verordnung, SR 910.12). Gemäss Verordnung muss ein AOC bzw. IGP Produkt von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle gemäss EN 45'011 zertifiziert sein. Die Zertifizierung ist also obligatorisch.

Ziel eines jeden Unternehmens ist es, die Bezeichnung nach Eintrag ins eidgenössische Register so rasch wie möglich zu nutzen. Dafür bedarf es eines Zertifikats. Um Zeit zu gewinnen ist es ratsam, die OIC bereits vor dem Eintrag ins AOC-IGP Register zu kontaktieren. Somit kann das Kontroll- und Zertifizierungsprogramm ausgearbeitet und die ersten Voraudits (Erstkontrollen) durchgeführt werden.

Schüsseldokument des Kontroll- und Zertifizierungsprogramms ist das zwischen der OIC und dem Kunden (antragstellende Gruppierung) gemeinsam erarbeitete Kontrollhandbuch. Darin werden sämtliche Prozesse und Verfahren geregelt, der Verantwortungsbereich geklärt und die Sanktionsschemata erstellt.
Haben sich alle Parteien über den Inhalt des Kontrollhandbuchs geeinigt, werden die ersten Feld- und Betriebskontrollen (Voraudits) organisiert und durchgeführt. Anhand von Kontrollrapporten (Checklisten) werden die einzelnen Punkte der Referenznorm kontrolliert. Die Kontrolleure werden diesbezüglich gründlich geschult und erhalten eine regelmässige Weiterbildung in Audittechnik.

Sämtliche Unterlagen zum Kontroll- und Zertifizierungsprogramm werden anschliessend der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) vorgelegt , die sie genehmigen muss. Die OIC stellt einen Antrag zur Erweiterung ihres Akkreditierungbereichs für die betreffende Referenznorm.

Nach erfolgreich bestandender Kontrolle erteilt der OIC-Zertifizierungsausschuss das Zertifikat. Bei Abweichungen von der Referenznorm verfügt die OIC die Massnahmen und sanktioniert gemäss Reglement.

Das Kontrollintervall richtet sich nach der Verordnung über die Kontrolle von AOC und IGP Produkten (SR 910.124).

Zertifizierung von Garantie-, Kollektiv- und Individualmarken:
Das Kontroll- und Zertifizierungsprogramm wird analog zu den AOC-IGP erstellt. Der Kunde lässt, falls gewünscht, seine Marke beim Institut für geistiges Eigentum in Bern eintragen. Die OIC garantiert als Drittstelle, dass die Referenznorm eingehalten wird und meldet eventuelle Abweichungen dem Markeninhaber. Es liegt am Markeninhaber, Unternehmen mit Abweichungen zu sanktionieren. Falls gewünscht, können die Leistungen der OIC in den akkreditierten Bereich aufgenommen werden, dies ist aber nicht unbgedingt nötig, denn die Zertifizierung einer Marke ist nicht reglementiert (privatrechtliche Angelegenheit). Zuständige Mitarbeiterin der OIC für diese Sektion ist Lisa Raduner (Tel: 021 601 53 75).

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