l Dienstleistungen Produktzertifizierung
Die OIC
wurde im November 1998 gemäss der Europäischen
Norm 45'011 akkreditiert. Die OIC-Sektion "Zertifizierung"
befasst sich mit der Produktzertifizierung von landwirtschaftlichen
und verarbeiteten landwirtschaftlichen Produkten. Die Kernkompetenz
der OIC liegt bei der Zertifizierung von AOC und IGP Produkten.
Die Zertifizierung von Lebensmittel findet in einem rechtlich
klar vorgegebenen Rahmen statt. Die Norm EN 45'011 schreibt
sämtliche Tätigkeiten in Bezug auf die Zertifizierung
vor, ob es sich um eine geschützte Bezeichnung, eine
Marke oder andere Form von Kennzeichen handelt. Durch die
Akkreditierung ist die OIC auf nationaler und internationaler
Ebene als unabhängige, kompetente und glaubwürdige
Zertifizierungsstelle anerkannt.
Zertifizierung von AOC
und IGP-Produkten:
Wenn eine Produzenten- oder Verarbeitervereinigung für
ihr Produkt eine geschützte Urspungsbezeichnung (AOC)
oder eine geschützte geographische Angabe (IGP) wünscht,
muss sie sämtliche Kriterien, die sich auf die Produktionsweise,
das Aussehen und den Geschmack beziehen, in einem Pflichtenheft
erfassen.
Das Pflichtenheft bzw. der Antrag für
den Eintrag einer AOC oder IGP wird dem Bundesamt für
Landwirtschaft (BLW) vorgelegt. Das BLW prüft den Antrag
und entscheidet über den Eintrag. Das Pflichtenheft
wird anschliessend im eidgenössischen Handelsregister
publiziert und, falls keine Einsprachen erhoben werden,
im eidgenössischen AOC-IGP Register eingetragen (siehe
auch AOC-IGP Verordnung, SR 910.12). Gemäss Verordnung
muss ein AOC bzw. IGP Produkt von einer unabhängigen
Zertifizierungsstelle gemäss EN 45'011 zertifiziert
sein. Die Zertifizierung ist also obligatorisch.
Ziel eines jeden Unternehmens ist es, die
Bezeichnung nach Eintrag ins eidgenössische Register
so rasch wie möglich zu nutzen. Dafür bedarf es
eines Zertifikats. Um Zeit zu gewinnen ist es ratsam, die
OIC bereits vor dem Eintrag ins AOC-IGP Register zu kontaktieren.
Somit kann das Kontroll- und Zertifizierungsprogramm ausgearbeitet
und die ersten Voraudits (Erstkontrollen) durchgeführt
werden.
Schüsseldokument des Kontroll- und Zertifizierungsprogramms
ist das zwischen der OIC und dem Kunden (antragstellende
Gruppierung) gemeinsam erarbeitete Kontrollhandbuch. Darin
werden sämtliche Prozesse und Verfahren geregelt, der
Verantwortungsbereich geklärt und die Sanktionsschemata
erstellt.
Haben sich alle Parteien über den Inhalt des Kontrollhandbuchs
geeinigt, werden die ersten Feld- und Betriebskontrollen
(Voraudits) organisiert und durchgeführt. Anhand von
Kontrollrapporten (Checklisten) werden die einzelnen Punkte
der Referenznorm kontrolliert. Die Kontrolleure werden diesbezüglich
gründlich geschult und erhalten eine regelmässige
Weiterbildung in Audittechnik.
Sämtliche Unterlagen zum Kontroll- und
Zertifizierungsprogramm werden anschliessend der Schweizerischen
Akkreditierungsstelle (SAS) vorgelegt , die sie genehmigen
muss. Die OIC stellt einen Antrag zur Erweiterung ihres
Akkreditierungbereichs für die betreffende Referenznorm.
Nach erfolgreich bestandender Kontrolle erteilt
der OIC-Zertifizierungsausschuss das Zertifikat. Bei Abweichungen
von der Referenznorm verfügt die OIC die Massnahmen
und sanktioniert gemäss Reglement.
Das Kontrollintervall richtet sich nach der
Verordnung über die Kontrolle von AOC und IGP Produkten
(SR 910.124).
Zertifizierung von Garantie-,
Kollektiv- und Individualmarken:
Das Kontroll- und Zertifizierungsprogramm wird analog zu
den AOC-IGP erstellt. Der Kunde lässt, falls gewünscht,
seine Marke beim Institut für geistiges Eigentum in
Bern eintragen. Die OIC garantiert als Drittstelle, dass
die Referenznorm eingehalten wird und meldet eventuelle
Abweichungen dem Markeninhaber. Es liegt am Markeninhaber,
Unternehmen mit Abweichungen zu sanktionieren. Falls gewünscht,
können die Leistungen der OIC in den akkreditierten
Bereich aufgenommen werden, dies ist aber nicht unbgedingt
nötig, denn die Zertifizierung einer Marke ist nicht
reglementiert (privatrechtliche Angelegenheit). Zuständige
Mitarbeiterin der OIC für diese Sektion ist Lisa Raduner
(Tel: 021 601 53 75).
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