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Alp & Berg

Die Verordnungen über die Verwendung der Bezeichnung «Alp» und «Berg» sowie die Verordnung der Pärke verlangen, dass die Produkte aus Rohstoffen der angegebenen Region stammen.

Ein Nationalpark weist eine Natur und eine Landschaft von grossem Wert auf. Diese wertvolle Bedeutung beruht auf der langfristigen Glaubwürdigkeit eines Parks im Auge der Allgemeinheit. Die Verordnung über Pärke bestimmt den Kompetenzbereich und die Nutzung des Labels „Schweizer Pärke“. Die dauerhaften Güter und Dienste, die in einem Park hergestellt oder angeboten werden und die den angemessenen Orientierungen entsprechen, können so mit einem Label gekennzeichnet werden. Es vereinfacht die Kommerzialisierung der landwirtschaftlichen, touristischen oder anderen Produkte und Dienste. Es verstärkt die Produktionsbranche auf regionaler Ebene.