Die Organisme Intercantonal de Certification Sàrl – Interkantonale Zertifizierungsstelle Gmbh – gehört den Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt, Wallis und Tessin. Die Gesellschafterversammlung ist das übergeordnete Organ der OIC und setzt sich aus jeweils zwei Vertretern aus jedem Kanton zusammen. Eine Person vertritt im Normalfall die kantonale Verwaltung und die Andere vertritt einen Berufsstand.
Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet jedes Jahr innerhalb der nächsten 6 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres statt.
Durch die vielfältige Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung aus verschiedenen Berufsfelder hat sich die OIC das Wissen aus Technick, Administration, Wirtschaft und Rechtsfragen angeeignet, welches für die Entscheidung einer Zertifikatserteilung unerlässlich ist.
Ein finanzieller Beitrag wird von den Besitzerkantonen gewährt, um bestimmte kantonale Projekte zu finanzieren.
Die Gesellschafterversammlung im Allgemeinen:
- Annehmen und ändern der Statuten.
- Annehmen und ändern des Reglements der Rekurskommission.
- Das Budget genehmigen.
- Austellen oder zurückziehen der Befugnis zum Ausstellen von Zertifikaten.
- Externe Organisationen beauftragen für Kontrollen und Untersuchungen.
- Im Fall von Fälschungen und Betrug, Meldung an die betroffenen Amtstellen.